TÜV & AU
Die Hauptuntersuchung (HU) ist gesetzlich vorgeschrieben und muss regelmäßig durchgeführt werden. Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) in die HU integriert.
Sollte Ihre Hauptuntersuchung anstehen, können Sie diese schnell und einfach bei uns durchführen lassen.
Die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, Einzelabnahme oder Änderungsabnahme nach §19 und §21 erfolgt durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation.
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Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.